Sie können dieses Anliegen maximal 2 Mal auswählen.
ACHTUNG: Die eID-Karte ist kein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - Bitte stellen Sie ihren eAT-Antrag bei der Ausländerbehörde.
Bitte bringen Sie zum Beantragen einer eID-Karte folgende Unterlagen mit:
•Ihren anerkannten und gültigen europäischen Pass oder Identitätsausweis
•Die Gebühr beträgt 37,00 Euro
Wichtige Hinweise:
Nur für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, die entweder Unionsbürger (Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union) sind oder Staatsangehörige eines Staates sind, die dem europäischen Wirtschaftsraum angehörden, jedoch nicht für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit.
Gilt NICHT als Ausweis- oder Reisedokument.
Enthält keine Daten wie Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe.
Die Anschrift ist ausschließlich auf dem Chip gespeichert und auf dem Dokument nicht sichtbar.
Die eID-Karte kann nur persönlich beantragt werden.
Die Abholung kann auch durch eine andere Person mit entsprechender Vollmacht erfolgen.
Der Hauptwohnsitz muss in Augsburg sein.