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Schaustellungen von Personen sind Veranstaltungen in Form von Darbietungen, bei denen die körperliche Zurschaustellung von Personen im Vordergrund steht und das sexuelle, erotische oder reine Sensationsinteresse der Zuschauer angesprochen wird.
Veranstalten Sie diese Darbietungen gewerbsmäßig oder stellen Sie Ihre Geschäftsräume hierfür zur Verfügung, dann benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33a GewO.
Den für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antrag, samt Aufstellung der einzureichenden Unterlagen, finden Sie auf unserer Homepage.
Als Identitätsnachweis wird vor Ort ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass, evtl. in Verbindung mit einem gültigen Aufenthaltstitel) benötigt.
Bitte beachten Sie, dass vor Antragstellung die notwendige Baugenehmigung beim Bauordnungsamt Stadt Augsburg einzuholen ist. Ohne diese kann das Verfahren gemäß § 33a GewO, aufgrund des fehlenden Sachbescheidungsinteresses, nicht angestoßen werden.