Tooltip Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur entgegengenommen wird. Eine sofortige Bearbeitung ist nicht möglich.Die Bearbeitungsdauer liegt nach Vorlage sämtlicher Unterlagen ca. bei 1 - 2 Monaten.Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren verkaufen, vertreiben oder ankaufen oder Leistungen anbieten, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte) nach § 55 GewO. Eine Reisegewerbekarte brauchen Sie ferner, wenn Sie unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben oder einen Food-Truck betreiben.Ist Betriebsinhaber eine Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit, so ist für jeden Reisegewerbetreibenden Gesellschafter eine eigene Reisegewerbekarte auszustellen.Zuständig für die Erteilung der Reisegewerbekarte ist diejenige Kreisverwaltungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. die juristische Person ihren Betriebssitz unterhält (§61 GewO).Die Gebühr für die Erteilung der unbefristeten Reisegewerbekarten beträgt 279,00 €. In dieser Gebühr sind die Gebühren für die Auskunft aus dem Bundes- und Gewerbezentralregister in Höhe von 26,00 € (je 13,00 €) und 3,00 € Auslagen für die Reisegewerbekarte enthalten.Folgende Unterlagen werden benötigt:-Antrag (über den Formularservice oder handschriftich ausgefüllt und signiert)-Ausweisdokument (Ausweis, Reisepass, nicht EU-Staaten->Aufenthaltstitel evtl. mit Zusatzblatt)-aktuelles Passbild-Haftpflichtversicherung bei Schaustellern-aktueller Handelsregisterauszug bei juristischen Personen (Ausweis des Geschäftsführers)